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Die neuen Incoterms® 2020 - die Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - wurden im September 2019 veröffentlicht und können ab 1. Januar 2020 angewendet werden.
Was ist beim Handel mit Ländern zu beachten, die nicht zur EU gehören? Ein Überblick informiert zu deutschen Ausfuhrbedingungen und ausländischen Bestimmungen.
Lieferungen in andere EU-Länder, sogenannte "innergemeinschaftliche Lieferungen", sind durch den EU-Binnenmarkt stark vereinfacht worden: Es gibt weder Zollgrenzen noch -kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten.