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Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat im Januar 2023 eine Erweiterung der Kandidatenliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH um neun Stoffe bekanntgegeben.
Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung sieht ab 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel vor. Die Abgabe der Produkte darf dann nur durch sachkundige Personen und erst nach Durchführung eines Abgabegespräches erfolgen.
Mitte September 2021 wurde die SCIP-Datenbank veröffentlicht. Damit sind jetzt alle frei zugänglichen Informationen der Unternehmenseinträge sichtbar.
Viele Unternehmen erhalten von Kunden und Zulieferern Anforderungen zu Erklärungen, dass Ihre Produkte der REACH-Verordnung entsprechen. Der BDI hat einige Musterformulierungen vorgeschlagen.