Nr. 73440

IHK-Preis Ostthüringen "Unternehmen in Verantwortung"


Tu Gutes und rede darüber! Die IHK Ostthüringen zu Gera würdigt Unternehmen für ihre gesellschaftliche Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. Jeder Einzelne trägt damit zu einem positiven Image der Region bei und stärkt insgesamt den Wirtschaftsstandort Ostthüringen.

Gesucht werden Ostthüringer Unternehmen, die sich vorbildlich sozial, ökologisch oder ökonomisch engagieren.

Schirmherr des Preises ist Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Horst Köhler. Wettbewerbsstart ist der 22. April 2024.

WAS wird ausgezeichnet?

  • Ausgezeichnet werden Ostthüringer Unternehmen mit gesellschaftlicher Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens.
  • Dies umfasst soziale, ökologische oder ökonomische Aspekte, wie
    • neue Ideen für Mitarbeiterfindung und -bindung, Berufsorientierung
    • sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen
    • Schutz von Klima und Umwelt sowie
    • Engagement vor Ort

WARUM sollte man sich bewerben?

  • Preisgelder von insgesamt 8.000 Euro:
    • 1. Preis: 5.000 Euro
    • 2. Preis: 2.000 Euro
    • 3. Preis: 1.000 Euro
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Preis inklusive der IHK-Medien.

WER kann sich bewerben?

  • Für den Preis können sich bewerben oder vorgeschlagen werden:
    • alle Mitgliedsunternehmen der IHK Ostthüringen zu Gera
    • unabhängig von der Unternehmensgröße und Rechtsform
    • aus allen Branchen
  • Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2024.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury.

WIE kann man sich bewerben?

  • Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist bis spätestens 31. Juli 2024 online einzureichen.

Wie läuft das Auswahlverfahren?

  • Alle eingegangenen Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Juli 2024 von einer unabhängigen Expertenjury geprüft. Die Jury entscheidet über die Preisträger.
  • Die Jurysitzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  • Die Gewinner werden auf der öffentlichkeitswirksamen Preisverleihung am 12. September 2024 ausgezeichnet. Dazu werden alle Bewerber herzlich eingeladen.
  • Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wer ist in der Jury vertreten?

  • Preisstifter sowie ausgewählte IHK-Vertreter (Ehrenamt und Hauptamt) sind in der Jury vertreten.

Wer sind die Preisstifter?

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„Wirtschaft trifft Politik“

Saale-Holzland-Kreis | Jena

Wir laden Sie herzlich zur IHK-Veranstaltung „Wirtschaft trifft Politik“ für den 15. April 2024 von 9 bis 11 Uhr in das Fraunhofer-Institut IKTS, Michael-Faraday-Straße 1, 07629 Hermsdorf ein.
Diskutieren Sie mit dem Landrat des Saale-Holzland-Kreises und dem Oberbürgermeister der Stadt Jena sowie den zur Wahl stehenden Kandidaten die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Ostthüringen. Als Grundlage nutzen wir die Ergebnisse der IHK-Standortumfrage.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Fragen:
  • Wie wollen die künftigen Leiter der Kreis- bzw. Stadtverwaltungen die dringenden Anliegen der Wirtschaft wie die Digitalisierung der Verwaltung und deren Servicequalität verbessern?
  • Welche konkreten Lösungen bieten die Amtsinhaber und deren Herausforderer an?
  • Welche Schwerpunkte bei der Wirtschaftsförderung setzen die Kandidaten in der kommenden Wahlperiode?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine interessante Diskussion.
Wir bitten um Ihre Anmeldung bis zum 5. April 2024 per E-Mail oder Fax.

No-Russia-Klausel


Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ ist Bestandteil des 12. EU-Sanktionspakets gegen Russland und gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024. Hierdurch soll die Sanktionsumgehung über Drittländer unterbunden werden.
 

Worum geht es?

Mit Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, ab dem 20. März 2024 in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt.
Zudem muss sichergestellt sein, dass  „an­ge­mes­sene Ab­hil­femaßnah­men“ mit dem Ab­neh­mer für den Fall sei­nes Ver­stoßes ge­gen die No-Russia-Klausel ver­trag­lich ver­ein­bart sind.
Verstöße gegen das Wiederausfuhrverbot nach Russland sind den zuständigen Behörden (in Deutschland dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) zu melden.
 

Welche Güter sind betroffen?

Um ihre Betroffenheit zu überprüfen, sollten Unternehmen die in Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 erwähnten Güterlisten durchgehen:
  • Anhang XI der EU-Verordnung 833/2014: insbesondere Güter zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrtindustrie
  • Anhang XX der EU-Verordnung 833/2014: insbesondere Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
  • Anhang XXXV der EU-Verordnung 833/2014: Feuerwaffen und andere Waffen
  • Anhang XL der EU-Verordnung 833/2014: unter anderem Kugellager, Schaltungen, Halbleiterbauelemente, bestimmte elektrische Geräte.
  • Anhang I der EU-Verordnung 258/2012: insbesondere Feuerwaffen und Munition

Gibt es Ausnahmen?

Von der Vorschrift ausgenommen sind der Verkauf, die Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr in die in Anhang VIII der EU-Verordnung 833/2014 aufgeführten Partnerländer. Aktuell sind dies:
  • USA
  • Japan
  • Vereinigtes Königreich
  • Südkorea
  • Australien
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Schweiz

Was ist mit bestehenden Verträgen?

Für die Erfüllung von Verträgen, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, gibt es eine einjährige Übergangsfrist bis maximal einschließlich 19. Dezember 2024.
Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, aber erst ab dem 20. Dezember 2024 erfüllt werden, müssen um eine „No-Russia-Klausel“ ergänzt werden.
Verträge, die ab dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, müssen ab dem 20. März 2024 eine „No-Russia-Klausel“ enthalten.
 

Gibt es eine Musterklausel?

Die EU-Kommission hat eine englischsprachige FAQ-Sammlung zur Anwendung und Ausgestaltung der No-Russia-Klausel veröffentlicht. Darin enthalten ist auch folgender Formulierungsvorschlag, der nach Ansicht der Kommission alle Anforderungen des Art. 12g der EU-Verordnung 833/2014 erfüllt:
“(1) The [Importer/Buyer] shall not sell, export or re-export, directly or indirectly, to the Russian Federation or for use in the Russian Federation any goods supplied under or in connection with this Agreement that fall under the scope of Article 12g of Council Regulation (EU) No 833/2014.
(2) The [Importer/Buyer] shall undertake its best efforts to ensure that the purpose of paragraph (1) is not frustrated by any third parties further down the commercial chain, including by possible resellers.
(3) The [Importer/Buyer] shall set up and maintain an adequate monitoring mechanism to detect conduct by any third parties further down the commercial chain, including by possible resellers, that would frustrate the purpose of paragraph (1).
(4) Any violation of paragraphs (1), (2) or (3) shall constitute a material breach of an essential element of this Agreement, and the [Exporter/Seller] shall be entitled to seek appropriate remedies, including, but not limited to:
(i) termination of this Agreement; and
(ii) a penalty of [XX]% of the total value of this Agreement or price of the goods exported, whichever is higher.
(5) The [Importer/Buyer] shall immediately inform the [Exporter/Seller] about any problems in applying paragraphs (1), (2) or (3), including any relevant activities by third parties that could frustrate the purpose of paragraph (1). The [Importer/Buyer] shall make available to the [Exporter/Seller] information concerning compliance with the obligations under paragraph (1), (2) and (3) within two weeks of the simple request of such information.”

eCarnet: Der "Reisepass" für Waren wird digital

Die Zukunft ist papierlos: Papierverfahren ade – Hello eCarnet

Seit dem 1. April 2024 ist die Beantragung von Carnets bei der IHK zu Gera nur noch über das webbasierte e-ata-System möglich.

Das Carnet A.T.A./C.P.D. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittstaaten ausgeführt werden können (also quasi ein Reisepass für Waren).
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können Sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen.
Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei Ihrer IHK ein Carnet elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.
Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass der Antragsteller weder einen Drucker noch Formular-Vordrucke benötigt. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen.
Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter:
https://www.e-ata.de/gera
Mehr Details zur "Elektronischen Antragstellung Carnet ATA / CPD" finden Sie auch im Handbuch der IHK München.

16. Thüringer Außenwirtschaftstag

Exportchancen abseits der Wirtschaftsmächte - eine Expedition

Mittwoch, 20. März 2024, 12:00 bis 17:00 Uhr
Parksaal des Steigerwaldstadions | Mozartallee 3 | 99096 Erfurt

Die geopolitische Blockbildung im Spannungsfeld von China und den USA bestimmt die Weltwirtschaft. Sie ruft interessante Sekundäreffekte hervor. Transformationsökonomien, wie Vietnam oder Usbekistan und Kasachstan erleben gerade in diesem Spannungsfeld eine Renaissance. Indien empfiehlt sich als alternative Supermacht. Mexiko floriert als Teil des USMCA Wirtschaftsraums.

Wir wollen den diesjährigen Außenwirtschaftstag nutzen, uns die Marktchancen für Thüringer Unternehmen genau in diesen Märkten genauer anzuschauen. Sie werben mit niedrigen Eintrittsbarrieren und damit guten Geschäftschancen.

Am 20. März erwartet Sie ein spannendes Programm bestehend aus Expertenvorträgen mit hilfreichen Fachimpulsen, kompetenten Einzelberatungen durch rund 20 Länderexperten sowie interessanten Netzwerkmöglichkeiten. Erfahren Sie mehr über vielversprechende Märkte und Geschäftsmöglichkeiten weltweit und wie Thüringer Unternehmen diese bereits nutzen. 

Neu ist in diesem Jahr das integrierte „Fachkräfte Meet & Greet“. Treffen Sie hier auf internationale Studenten und Fachkräfte, die in Thüringen bleiben und arbeiten wollen.
Programm:
12:00 Uhr
Anker lichten | Fliegender Start
Offene Ausstellung,
Beratungsgespräche mit den Länderexperten
und Gruß aus der Kombüse
13:00 Uhr
Segel setzen | Eröffnung
Dr. Katja Böhler, Staatssekretärin des TMWWDG im Austausch mit
Andreas Krey, Sprecher der Geschäftsführung der LEG Thüringen und
Kerstin Schreiber, Vize-Präsidentin der IHK Erfurt
13:20 Uhr
Kurs peilen | Keynote
Prof. Dr. Andreas Goldthau, Professor für Geoeconomics & Direktor der Willy Brandt School of Public Policy
14:00 Uhr
Land in Sicht! | Die neue Rolle der Peripherie: Diskussionsrunde zur Keynote
moderiert durch Ralf Schuster, Geopolitischer Experte der HELABA
15:00 Uhr
Landgang | Pause
mit offener Ausstellung, Networking und Beratungsgesprächen
15:30 Uhr
Anlegen an den Themeninseln | Thüringer Erfahrungsberichte und Expertise zu Aktivitäten in:
Zentralasien - Neue Chance im Zentralkorridor der Seidenstraße
Mexikos Nearshoring-Boom - Auch eine Chance für Thüringen?
Südostasien - Sourcing abseits des Reichs der Mitte
16:30 Uhr
Besatzung an Bord! | Fachkräfte Meet & Greet
mit potenziellen Fachkräften für die Internationalisierung
und
Klar Schiff machen | Ausklang
Beratungsgespräche mit den Länderexperten
Offene Ausstellung
Networking und gemütlicher Ausklang mit Musik

Teilnahme: kostenfrei
Anmeldefrist: 13.März 2024

Diese Veranstaltung ist ein Gemeinschaftsprojekt des Thüringer Wirtschaftsministeriums, der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs.