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Nr. 81290

Chancen in Afrika ergreifen: Fortsetzung und Erweiterung des Förderprogramms „Beratungsgutscheine Afrika“

Das Förderprogramm Beratungsgutscheine Afrika wird erweitert und fortgesetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten ab sofort den auf 85 Prozent erhöhten Zuschuss für die Beanspruchung von Beratungsleistungen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Projekten in afrikanischen Zielmärkten.
Kleine und mittelständische Unternehmen können die Förderung von bedarfsorientierten Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Zuwendung über die Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz deckt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Beratungen ab. Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Beratungsgutscheine können von Unternehmen unter anderem zu branchenspezifischen Fragen, Zielmärkten oder rechtlichen Rahmenbedingungen beantragt werden.
Eine Beratung wird nur gefördert, wenn sie durch ein vom BAFA bereits gelistetes Unternehmen durchgeführt wird. Die Qualifizierung als Beratungsunternehmen/-organisation muss beim BAFA beantragt und genehmigt werden.
Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten.
Die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika steht allen interessierten Unternehmen und Beratungsorganisationen für detaillierte Informationen und eine unverbindliche Beratung zur Listung oder Nutzung des Förderangebotes zur Verfügung.
Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link und auf der BAFA Webseite www.bafa.de/bga
Quelle: BAFA

Kommission aktualisiert Bericht über staatlich induzierte Verzerrungen in Chinas Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 10.04.2024 einen aktualisierten Bericht über staatlich verursachte Verzerrungen in der Wirtschaft der Volksrepublik China veröffentlicht. Der Bericht liefert Fakten für laufende und künftige Handelsschutzuntersuchungen der EU im Zusammenhang mit Antidumping. Er soll es der EU-Industrie ermöglichen, bei der Einreichung von Beschwerden über Dumpingpraktiken die aktuellsten Informationen über die chinesische Wirtschaft und über spezifische Umstände des Marktes und ausgewählter Industriesektoren zu nutzen. In der Aktualisierung des Berichts von 2017 werden die jüngsten chinesischen Rechtsvorschriften, die Entwicklung der Industriepolitik und andere Entwicklungen untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse konzentrieren sich auf:
  • Übergreifende Verzerrungen, wie die Rolle des Staates bei der Zuweisung von Ressourcen und der Festlegung wirtschaftlicher Ziele, die Rolle des Planungssystems und die Bedeutung staatlicher Unternehmen.
  • Verzerrungen bei den Produktionsfaktoren, z. B. diskriminierende Zuweisung und Zugang zu Ressourcen wie Land, Arbeit, Rohstoffen und Energie.
  • Verzerrungen in ausgewählten Sektoren, wie z. B. die staatliche Unterstützung, einschließlich des bevorzugten Zugangs zu Finanzmitteln, in bestimmten Industriesektoren.
Der Bericht selbst bzw. die Einbeziehung bestimmter Sektoren in den Bericht führt nicht automatisch zur Anwendung einer bestimmten Dumpingberechnungsmethode. Sollte sich im Laufe von Handelsschutzuntersuchungen herausstellen, dass die chinesischen Preise und Kosten in einem bestimmten Sektor verzerrt sind, werden sie durch Preise und Kosten aus einem anderen Drittland mit unverzerrten Marktbedingungen in demselben Sektor ersetzt, um das etwaige Dumping zu berechnen. Ähnlich wie die 2017 veröffentlichte Version ist der aktualisierte Bericht ein Dokument, das sich auf öffentlich zugängliche Quellen stützt. Berücksichtigt werden insbesondere chinesische Rechtsvorschriften und politische Dokumente sowie Informationen von internationalen Organisationen wie dem IWF, der OECD oder der WTO sowie aus akademischen Quellen. Zum Bericht gelangen Sie hier.
Quelle: DIHK

Kooperationsbörse „Technology & Business Cooperation Days 2024“

Die Technology & Business Cooperation Days bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, während der HANNOVER MESSE interessante Gesprächspartner aus dem Teilnehmerkatalog mit aktuell fast 400 Partnern auszuwählen. Die Kooperationsbörse wird vom 22. bis 25. April 2024 als traditionelle Brokerage-Veranstaltung mit persönlichen Treffen auf dem Messegelände organisiert. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihre Vorteile:
  • Lernen Sie potenzielle Geschäftspartner/innen in vorab geplanten persönlichen Treffen kennen.
  • Initiieren Sie grenzüberschreitende Kontakte und Kooperationen.
  • Finden Sie neue kommerzielle/technologische/forschungsbezogene Partner.
  • Erhalten Sie die neuesten Informationen zu industriebezogenen Forschungsergebnissen.
  • Treffen Sie Forscherinnen und Experten/innen.
  • Einfacher Zugang zu Unternehmen und Wissenschaftlern im thematischen Fokus.
Die Registrierung für die  Technology & Business Cooperation Days ist kostenfrei.

Zwölfköpfige Delegation erkundet wirtschaftliches Potenzial in Rumänien

„Wir möchten die Unternehmen in unserer Region ermutigen, in Rumänien noch stärker ihre geschäftlichen Chancen zu nutzen und von den Vorteilen einer Zusammenarbeit mit rumänischen Partnern zu profitieren", erklären IHK-Präsident Uwe Goebel und IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf vor dem Start einer regionalen Wirtschaftsdelegation nach Rumänien. Gemeinsam mit dem IHK-Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHK für Ostfriesland und Papenburg führen beide eine zwölfköpfige Delegation an, die am Sonntag (14. April 2024) nach Rumänien aufbricht.
Ziel der Delegationsreise ist es, die wirtschaftlichen Verhältnisse in den beiden Städten Sibiu (Herrmannstadt) und Timisoara (Temeschwar) besser kennenzulernen und sich dort über die Markterschließung und Fachkräftegewinnung zu informieren. Die Delegation wird während ihres Aufenthalts in Rumänien verschiedene Unternehmen besuchen. Zudem stehen Gespräche mit Vertretern der AHK Rumänien, von Schulen sowie von örtlichen Kommunalverwaltungen auf dem Programm. Schließlich möchte die Delegation Potenziale für das sog. „Nearshoring“ ausloten – also Möglichkeiten zur Verlagerung von Geschäftsprozessen oder Dienstleistungen in Länder in geografischer Nähe zu Deutschland, bevorzugt innerhalb der EU. Rumänien ist dafür insbesondere wegen der gut ausgebildeten Fachkräfte und der gleichzeitig günstiger Arbeitskosten ein attraktiver Standort. Hinzu kommt die stark ausgeprägte Bereitschaft rumänischer Fachkräfte, die Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt zu nutzen und ihre berufliche Zukunft vor allem in Deutschland zu suchen.

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

Für eine Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle werden weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Hierfür hat das BAFA in verschiedenen Bereichen (Rüstungsgüter, Dual-Use) bereits bestehende Allgemeine Genehmigungen (AGGs) überarbeitet und verlängert. Daneben wurde eine neue AGG Nr. 36 für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender bekannt gegeben. Die Änderungen sowie die neue AGG sind am 1. April 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK