Noch immer gibt es zu viele Jugendliche und Erwachsene, die aus eigener Kraft den Weg von der Schule in eine Ausbildung nicht schaffen. Eine dauerhafte Integration in die Arbeitswelt basiert jedoch auf einem anerkannten Abschluss. Für Jugendliche und junge Erwachsene mit schlechteren Startchancen ist eine berufliche Ausbildung oder eine nachträgliche berufliche Qualifizierung ein erster Schritt in diese Richtung. Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist heute mehr denn je eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufstätigkeit.
Laut Berufsbildungsgesetz werden Personen zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen. Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt. Die erforderliche Mindestzeit bei dreijährigen Ausbildungsberufen beträgt 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre. Auf Grund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber, ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Die IHK Ostthüringen informiert und berät über Leistungsangebote zur beruflichen Nachqualifizierung. Nach Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse über die Berufserfahrung) prüft die IHK die Zulassungsvoraussetzungen.