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BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Schlichtungsausschuss der IHK

Gemäß § 111 Absatz 2 ArbGG hat die IHK Ostthüringen zu Gera einen Schlichtungsausschuss errichtet. Dieser Ausschuss ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden innerhalb eines bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses im Kammerbezirk.

Fünf Möglichkeiten des Verhandlungsabschlusses bestehen:

  • Vergleich,
  • einstimmiger Spruch des Ausschusses,
  • Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war,
  • Säumnisspruch,
  • Rücknahme des Antrages.

Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden tätig.