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KRITERIEN FÜR EINTRAGUNG EINES AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSES

Ausbildungsvergütung

Die Industrie- und Handelskammern haben den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Berufsausbildung. Hierzu gehört das Führen eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse. Ein Berufsausbildungsverhältnis kann nur dann in das IHK-Verzeichnis eingetragen werden, wenn der Ausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz entspricht (vgl. § 35 Abs. 1 Nr.1 BBiG). Dazu gehört auch die angemessene Ausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 1 BBiG). Unterschreitet die vereinbarte Ausbildungsvergütung das rechtlich zulässige Maß, ist die IHK gesetzlich dazu verpflichtet, eine Eintragung abzulehnen.

Bei Prüfung der Höhe von Ausbildungsvergütungen entscheidet die Rechtssprechung regelmäßig, dass es grundsätzlich sachgerecht sei, einschlägige Tarifverträge auch für nicht tarifgebundene Vertragspartner als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Eine Unterschreitung dieser Vergütungssätze um mehr als 20% wird als unangemessen beurteilt.

Für die Eintragung eines Ausbildungsvertrages bedeutet das:

  1. liegt eine Tarifbindung vor, gelten mindestens diese Ausbildungsvergütungssätze;
  2. liegt keine Tarifbindung vor, müssen die für die Branche vereinbarten Ausbildungsvergütungstarife als Orientierung herangezogen werden. Diese können um maximal 20% unterschritten werden;
  3. liegt keine Tarifbindung vor und für die (auch artverwandte) Branche gibt es keinen Tarifvertrag, ist auf eine Empfehlung der zuständigen Stelle (IHK) abzustellen. Diese kann bei den Ausbildungsberatern erfragt werden. Eine Unterschreitung der Empfehlung um mehr als 20% wird ebenfalls als unangemessen beurteilt. Auf die Empfehlung darf nur abgestellt werden, wenn 1. und 2. nicht zutrifft.

Auskünfte über gültige Ausbildungsvergütungstarife in Thüringen erteilt das Tarifregister beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Max- Reger- Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: 0361 3797967 (Montags – Donnerstags 13.00 bis 16.00 Uhr)
Telefax: 0361 37978955
E- Mail: Tarifregister@tmwat.thueringen.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Ausbildungsberatern.