Unseriöse Adressbucheinträge

Die Eintragung einer Firma im Handelsregister, eine Nennung in den "Gelben Seiten" oder die Einrichtung einer Homepage im Internet nehmen viele betrügerische Unternehmen zum Anlass, dem Firmeninhaber "Rechnungen" oder "Offerten" für Eintragungen in diversen Registern zuzusenden.
Diese Formulare sind oft so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick nicht von amtlichen Rechnungen, z.B. des Amtsgerichtes für die Eintragung im Handelsregister zu unterscheiden sind. Oft werden auch Vordrucke verwendet, die Ähnlichkeit mit Rechnungen für einen Eintrag in den Telefonbüchern haben. In den meisten Fällen lauten die Rechnungen über mehrere hundert, teilweise sogar über eintausend Euro.
Alle diese "Rechnungen" haben eines gemeinsam: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Rechtlich gesehen sind sie keine Rechnungen, denn der Empfänger hat mit dem Absender niemals einen Vertrag über die Erbringung einer Leistung geschlossen. Ebenso wenig hat der Absender eine Leistung erbracht.
Der Empfänger einer solchen scheinbaren Rechnung ist zu keiner Zahlung verpflichtet. Wurde trotzdem aus Versehen bereits Geld überwiesen, hat man Anspruch auf Erstattung, da die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte. Eine andere Frage ist es allerdings, ob man der Urheber des Schwindels tatsächlich habhaft werden kann. Viele verbergen sich hinter Briefkastenfirmen oder ausländischen Adressen.
Hinweise, wie Sie sich vor Anzeigenschwindel schützen können und was Sie tun müssen, wenn ein entsprechendes Angebot schon unterschrieben wurde, erhalten Sie in den nebenstehenden IHK-Informationen "Anzeigen- und Adressbuchschwindel".