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Nr. 1064304

Der frühere Ernst-Schneider-Preis heißt jetzt IHK-Preis für Wirtschaftsjournalismus „Ernst Schneider“

Ausschreibung startet im März 2024 -  Frist bis 28. April 
Autoren und Redakteure können sich mit Ihren Beiträgen zu Wirtschaftsthemen am Rennen um den IHK-Preis für Wirtschaftsjournalismus „Ernst Schneider“ beteiligen. 
Seit 1971 wird er verliehen und verdankt sein Renommee den unabhängigen Juryentscheidungen und der Dotierung mit insgesamt 52.000 Euro Preisgeld: der Ernst-Schneider-Preis, getragen von den deutschen Industrie- und Handelskammern. Seit Ende 2022 wird er als wichtiges Projekt aller IHKs von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) organisiert.
Um die enge Verbindung zu den IHKs zu präsentieren, heißt der renommierte Preis seit 2024 IHK-Preis für Wirtschaftsjournalismus „Ernst Schneider“. Mit dieser Namensänderung sind Zukunftsperspektive, Transparenz und Tradition verbunden. Ernst Schneider war Unternehmer, Präsident der IHK Düsseldorf und in den 1960er Jahren auch Präsident des damaligen Deutschen Industrie- und Handelskammertags.
Geändert wurde nicht nur Name und organisatorische Anbindung: Eine neue Kategorie „Social Media“ soll neue Formate der Wirtschaftskommunikation berücksichtigen, die von den anderen Kategorien nicht abgedeckt werden. Journalisten, Redaktionen und andere Personen, die auf Social Media-Kanälen wirtschaftsbezogene Themen kommunizieren, sind eingeladen, ihre Beiträge einzureichen. 
Bewerbungen sind – ausschließlich online – ab sofort und noch bis zum 28. April möglich über die Bewerbungsplattform unter der Adresse: https://ihk-preis-wirtschaftsjournalismus.alpha-awards.com/ui/auth
Die Preisverleihungen finden im Herbst eines jeden Jahres an wechselnden Orten statt.
Weitere Informationen: IHK, Beate Bößl, Tel.: 0541 353-145, E-Mail: boessl@osnabrueck.ihk.de oder unter https://ernst-schneider-preis.de/

IHK lädt Gründer zum Steuerberatersprechtag in Osnabrück ein

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt am 11. April 2024 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu einem Steuerberatersprechtag in das IHK-Gebäude, Neuer Graben 38 in Osnabrück, ein.
Existenzgründer haben die Möglichkeit, in einem unentgeltlichen Beratungsgespräch mit einem Steuerberater Fragen zur Wahl der Unternehmensrechtsform, zu einzelnen Steuerarten sowie zur Betriebsprüfung zu erörtern. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit den Finanzämtern im Rahmen der Betriebseröffnung. Interessierte sollten sich bereits vor der Beratung mit der Broschüre „Steuertipps“ über steuerliche Grundlagen informieren. Diese ist abrufbar unter www.ihk.de/osnabrueck.
Das Einzelgespräch ist kostenlos. Es wird jedoch ein Pfandgeld von 25 Euro erhoben, das nach dem Beratungstermin erstattet wird. Zur Terminabstimmung ist eine Anmeldung erforderlich.

IHK-Umfrage zur EU-Wahl 2024: Unternehmen erkennen Vorteile der EU, fordern aber weitreichende Reformen

Was erwarten die Unternehmen konkret von der EU? Was muss sich nach der Europawahl ändern, damit Europa wettbewerbsfähiger und attraktiver für Unternehmen wird? Antworten auf diese Fragen hat die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim nun in ihrem aktuellen Unternehmensbarometer ermittelt.
„Die regionalen Unternehmen fordern deutliche Verbesserungen der EU-Politik, sehen aber auch den klaren Mehrwert in der EU“, fasst Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, die Ergebnisse zusammen. Trotz der allgemein wahrgenommenen Vorteile der EU zeige die Umfrage auch deutliches Verbesserungspotenzial auf, so der IHK-Präsident. So gaben knapp zwei Drittel der befragten Unternehmen an, dass die Attraktivität der EU als Unternehmensstandort in den vergangenen fünf Jahren gesunken sei. Als größtes Problem werde dabei die ausufernde Bürokratie wahrgenommen. „Aus Sicht der regionalen Unternehmen muss Europa dringend einfacher, schneller und günstiger werden“, so Goebel. Bei einer Reise des IHK-Präsidiums nach Brüssel im vergangenen Jahr habe er auch persönlich den Eindruck bekommen, dass die EU-Bürokratie oft weit weg von der unternehmerischen Praxis sei. Beispielhaft dafür stehe das EU-Lieferkettengesetz oder die Arbeitnehmerentsendung innerhalb des Binnenmarktes, die durch Harmonisierungen und digitale Lösungen wesentlich effizienter gestaltet werden könne.
Neben dem Abbau von Bürokratie sollte nach Ansicht einer deutlichen Mehrheit der regionalen Betriebe die Sicherstellung der Energieversorgung sowie der Schutz vor digitalen und analogen Angriffen ganz oben auf der Agenda nach der EU-Wahl stehen. Viele der jüngst umgesetzten oder geplanten Gesetzesinitiativen wie der unilaterale CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) oder die Einführung eines KMU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden hingegen mehrheitlich kritisch gesehen.
„Oberstes Gebot für die EU-Politik nach der Europawahl sollte die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sein“, so Goebel. Initiativen wie die Lissabon-Strategie und Europa 2020 sollten die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern. Die damals angestrebten Ziele wurden großenteils nicht erreicht. Es reiche nicht, dass Europa es ständig besser wisse, Europa müsse es auch besser machen, so der IHK-Präsident. Die Vorteile des Binnenmarkts und die gemeinsame Währung stiften hingegen einen konkreten Nutzen für große Mehrheiten unter den Betrieben. Darüber hinaus sehen die Unternehmen die EU als wichtigen Stabilitätsanker und bewerten auch einheitliche EU-Normen und Standards mehrheitlich positiv. „Die regionalen Unternehmen wissen, was sie an der EU haben: einen Garanten für den gemeinsamen Binnenmarkt und einen Stabilitätsanker in global turbulenten Zeiten“, so Goebel.
Die IHK unterstützt diesen Prozess mit diversen Aktivitäten im Jahr der Europa-Wahl. So sind unter dem Motto „#GemeinsamEuropaGestalten“ unter anderem zwei virtuelle Besuche in Brüssel geplant. Zudem möchte die IHK im Rahmen einer Informationskampagne über die Bedeutung der europäischen Integration für die regionale Wirtschaft aufklären sowie Verbesserungsvorschläge für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige EU unterbreiten.

Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnungen verlängert

Während der Corona-Pandemie hatte es, insbesondere zur Kompensation der politisch verordneten Betriebsschließungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, staatliche Hilfsprogramme für Unternehmen gegeben. Am 31. März 2024 hätte nun die Frist für die Schlussabrechnung über Hilfen aus den Sonderprogrammen geendet. Diese Frist wurde nun verlängert. Unternehmen haben nun noch bis 30. September 2024 Zeit, ihre Schlussabrechnungen einzureichen. Das ist das Ergebnis einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz, die jetzt mit Vertretern von Bund, Ländern und Berufsorganisationen der prüfenden Dritten, also Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie Rechtsanwälten, stattgefunden hat. Eine weitere Fristverlängerung wird es danach nicht mehr geben.
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bewertet die erneute Fristverlängerung grundsätzlich positiv. „Viele kleine und mittelständische Unternehmen können aufatmen, da sie nun gemeinsam mit ihrem prüfenden Dritten mehr Zeit haben, um die Schlussabrechnungen einzureichen. Außerdem ist es gut, dass die Prüfprozesse einfacher und unbürokratischer gestaltet werden“, sagt Thomas Reyl, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung. So sollen beispielsweise Schlussabrechnungen, bei denen die Anträge bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurden und die keine oder nur geringe Abweichungen aufweisen, beschleunigt geprüft werden. Insgesamt wollen die Bewilligungsstellen der Länder im Interesse einer raschen Verbescheidung der Schlussabrechnungen ihr Ermessen bei der Prüfung stärker ausüben und bei Rückfragen mit Augenmaß vorgehen. Bereits im Rahmen der Antragstellung eingereichte Belege sollen nicht erneut angefordert werden. 

Mehr Zuverlässigkeit und weniger Emissionen: Kombinierter Verkehr Basis für Transformation des Güterverkehrs

„Die prognostizierten Entwicklungen speziell im kombinierten Verkehr bieten weitere Potentiale für unsere starke Logistikregion und tragen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei“, betonte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, bei der Mobilitätsveranstaltung der IHK, die jetzt in Osnabrück ausgerichtet wurde.
Tatsächlich nimmt der Anteil der Güter, der nur über einen Verkehrsträger transportiert wird, ab: Die Beförderungsmenge im Güterverkehr hat sich von 2018 bis 2022 insgesamt um knapp drei Prozent verringert. Anders ist die Situation im kombinierten Verkehr: Dort legte die Beförderungsmenge im gleichen Zeitraum um acht Prozent zu. Zudem wird laut Verkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) von 2023 der Güterverkehr zwischen 2019 und 2051 um insgesamt 30 Prozent wachsen, der kombinierte Verkehr sogar um über 70 Prozent. Das bietet Chancen für Industrie und Gewerbe. Störungsfreie logistische Abläufe sind ein Garant für unternehmerischen Erfolg. Dabei können kombinierte Verkehre auf Straße, Schiene und Wasserstraße einen wichtigen Beitrag leisten und zur Veränderung des „Modal Split“, also der Verteilung des Güter- und Personenverkehrs auf mehrere Verkehrsträger, beitragen.
„Mit den Güterverkehrszentren in Dörpen und Coevorden/Emlichheim sowie dem Container Terminal Osnabrück ist unsere Region für den kombinierten Verkehr gut aufgestellt”, sagte Schweda und forderte, die intermodale Mobilität zu fördern, die Zuverlässigkeit des Schienentransportweges zu verbessern sowie zusätzliche Anreize für eine Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene zu schaffen.
Welche Potentiale die Region für den kombinierten Verkehr bietet, davon konnten sich die Teilnehmer der IHK-Veranstaltung beim Container Terminal Osnabrück (CTOS) vor Ort überzeugen. Dort bekamen sie vom CTOS-Geschäftsführer Björn Tiemann Einblicke in Abläufe und Kapazitäten. „Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass der kombinierte Verkehr funktioniert“, so Tiemann. Ebenso betonten Michael Nintemann, Geschäftsführer Dörpener Umschlaggesellschaft für den kombinierten Verkehr mbH (DUK), und Dieter Lindschulte, Geschäftsführer GVZ Europark Coevorden-Emlichheim GmbH, bei der anschließenden Diskussionsrunde bei der Heinrich Koch Internationale Spedition GmbH & Co. KG, zusätzliche Potentiale des kombinierten Verkehrs zu erschließen sowie gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Doch dafür müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. „Die Planbarkeit der Trassenpreise muss gewährleistet sein. Dies ist für den kombinierten Verkehr von großer Bedeutung“, forderte Nintemann. So könne auch der kombinierte Verkehr einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität leisten, denn laut Bundesverkehrsministerium würden dadurch jährlich rund 2,7 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart. „Für den nachhaltigen Transformationsprozess ist der kombinierte Verkehr ein wesentlicher Teil der Lösung“, machte Lindschulte deutlich.
Die Veranstaltung zum kombinierten Verkehr bildete den Auftakt einer Veranstaltungsreihe, die die IHK zum Thema „Nachhaltige Mobilität“ in diesem Jahr durchführt.

Phishing-Kampagne greift gezielt Mitgliedsunternehmen der IHK an

Die IHKs in Deutschland und ihre Mitgliedsunternehmen sind erneut von einem besonders ausgefeilten Phishing-Angriff betroffen. Ziel des Angriffs ist nach aktuellen Erkenntnissen das Erlangen von Daten der betreffenden Unternehmen, darunter Kontoinformationen. „Vom Öffnen der in den E-Mails enthaltenen Links oder einer Dateneingabe raten wir dringend ab“, betont IHK-Jurist Robert Alferink. Ein gezieltes Blockieren dieser E-Mails seitens der IHK Osnabrück - Emsland -Grafschaft Bentheim sei technisch nicht möglich, weshalb die IHK ihre Mitgliedsunternehmen zu besonderer Wachsamkeit aufruft. Bereits im Dezember letzten Jahres hatten Angreifer mit einer sehr ähnlichen Methode versucht, sich Daten von Unternehmen zu erschleichen.
Die E-Mails haben den Betreff „Industrie- und Handelskammer Daten Aktualisierung“. In der Nachricht fordern die Angreifer unter dem Vorwand einer angeblich erforderlichen Aktualisierung von Kontaktdaten zu einer Dateneingabe auf. Mit Klick auf den in den E-Mails hinterlegten Link öffnet sich ein Website-Formular, das dem Design der IHK nachempfunden ist und neben allgemeinen Unternehmensdaten die Namen von Ansprechpersonen sowie Kontoinformationen abfragt.
„Nach aktuellem Kenntnisstand werden im Rahmen der Phishing-Kampagne zwar keine hochsensiblen Daten wie beispielsweise Kennwörter abgefragt, ebenfalls wird der Betrugsversuch scheinbar nicht zum Verteilen schadhafter Software genutzt. Dennoch sollten keine Links angeklickt oder Daten eingegeben werden“, macht Alferink deutlich. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Betreiber der Phishing-Kampagne die erlangten Daten für künftige Angriffe auf regionale Unternehmen verwenden.“ Dazu zählen insbesondere sogenannte Social-Engineering-Angriffe, bei denen sich Angreifer ihr zuvor erlangtes Wissen für Betrugsversuche, das Erschleichen sensibler Informationen oder andere kriminelle Zwecke zunutze machen.
Der zentrale IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, hat den Hosting- sowie Domaindienstleister der Betrugswebsite bereits kontaktiert und über den Betrugsversuch informiert. In der Regel deaktivieren Dienstleister solche Websites nach begründeten Hinweisen innerhalb weniger Tage – wie auch bei der Angriffswelle im Dezember 2023 geschehen. Da das erneute Aufsetzen derartiger Websites für Angreifer keine große technische Herausforderung darstellt, empfiehlt die IHK ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin eine dauerhaft hohe Wachsamkeit für Phishing-E-Mails, Social-Engineering- und weitere Betrugsversuche.